tabula stellae adeptorii stellarum |
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rex regina |
rex regina |
rex regina |
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baro baronissa |
marquisus marquisa |
dux ducissa |
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baro baronissa |
marquisus marquisa |
dux ducissa |
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famulus famula |
fratellus sorella |
episcopus episcopissa |
Wie aus dieser Tafel von 12 Standardemblemen
hervorgeht, entfallen auf den Titel rex/regina
drei davon, auf die Titel dux/ducissa,
marquisus/marquisa und baro/baronissa
je zwei und auf die Titel
episcopus/episcopissa, fratellus/sorella
und famulus/famula je eines.
Alle Inhaber eines Titels stellae stellarum
haben das Recht, außer ihrem
besonderen Emblem alle
schwarzweißen Varianten des
Sternensiegels als Emblem zu führen
und mit ihm auf allen
Erscheinungsformen
der Materie
zu siegeln.
Künstlerische Aufwertungen, welche
die bereits geschaffenen Titelembleme
nicht außer Kraft setzen,
werden nicht ausgeschlossen.
Da alle Erwerbstitel auf die Möglichkeit
von Stimmrechtsanteilen hin
konzipiert wurden, sind sie
individuell
an natürliche Personen vererblich.
Unter Lebenden sind sie jedoch
nicht übertragbar.
Das gilt auch für den Titel
stellae inventor stellarum
mit der Maßgabe, daß er sich ändert in
stellae operator stellarum
oder stellae operatrix stellarum.
Untergegangene Titel können
vom Operator oder von der Operatrix
neu verkauft werden.
Ehemalige Inhaber eines
Erwerbstitels behalten diesen mit dem
Zusatz "antiquus" oder "antiqua".
Wer einen Titel stellae stellarum
erwerben will, wird gebeten, dies
unter Angabe von
Namen, Vornamen,
Geburtsdatum, Anschrift,
Telefon, Telefax und
Emailadresse
mitzuteilen, und bekommt dann eine
Zahlungsverbindung genannt.
Gleichzeitig sollte mitgeteilt werden,
ob der Titelerwerb durch Veröffentlichung
allgemein bekannt sein soll oder
nur innerhalb des Adeptoriums.
Fehlt diese Mitteilung,
wird veröffentlicht.
Mit der schriftlichen Bestätigung des
Zahlungseingangs entsteht das Recht
zur Führung des Titels und
der mit ihm verbundenen Embleme.
Gegen die für alle Titel geltende
Bearbeitungsgebühr von 50 DM
wird eine besondere Urkunde ausgestellt,
die auch auf eine signierte
CD gebrannt wird.
Mortagne, den 6. September 2000
Dr. Dieter Schrapel
Bekanntmachung
Die Aussclußfrist zum Erwerb
von Sodalentiteln endet am
13. Oktober 2000,
13:00 Uhr MEZ.
Die Möglichkeit des Erwerbs
von Adjutorentiteln bleibt
davon unberührt.
Mortagne,
den 10. Oktober 2000
Dr. Dieter Schrapel
Hinweis: |